Insbesondere gibt es keine Hinweise, dass die Gutachterin in Bezug auf die Paardynamik oder die ablehnende Einstellung von B._____ zu allfälligen "Interventionen" von falschen Sachverhaltsannahmen ausgegangen wäre (vgl. hierzu etwa Einvernahme von B._____ vom 25. Juli 2024 [HA.2024.371, Beilage 4 zur Beschwerde des Beschwerdeführers vom 19. August 2024], zu Frage 16, wonach der Beschwerdeführer einen Fehler gemacht habe und dies wisse; wonach sie Ferien gebucht hätten und nichts passieren werde; zu Frage 17, wonach es ihr besser gehe, wenn der Beschwerdeführer zuhause sei; zu Frage 18, wonach sie wünsche, dass man das Ganze "etwas kürzer" mache;