In Beantwortung von Frage 5.3 führte die Gutachterin aus, dass die Störungen des Beschwerdeführers mit einer Psychotherapie behandelt oder wenigstens, was die kognitive Störung anbelange, überwacht werden könnten. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters, der jahrzehntelangen Verfestigung der dependenten Persönlichkeitsakzentuierung und der "kollusiven Beziehung" seien einem Behandlungserfolg aber Grenzen gesetzt. Aufgrund der hohen Rückfallgefahr sollte eine Behandlung trotzdem durchgeführt werden, auch wenn die Erfolgsaussichten mässig seien. Es sei mit einer Behandlungsdauer von mehreren Jahren zu rechnen (Gutachten, S. 62).