In Beantwortung von Frage 4.3 führte die Gutachterin (in Wiederholung ihrer Einschätzung in der Vorabstellungnahme) aus, dass kurzfristig, noch unter dem Eindruck des Tatgeschehens, mit moderater Wahrscheinlichkeit weitere Gewalthandlungen des Beschwerdeführers gegen B._____ zu erwarten seien. Mittel- und langfristig, mit Distanz zum Geschehen und ohne Interventionen, sei das Rückfallrisiko jedoch als hoch einzuschätzen. Sollte es in der Vergangenheit wiederholt von Seiten des Beschwerdeführers zu Gewalthandlungen gegenüber B._____ gekommen sein, müsste die Rückfallwahrscheinlichkeit mittel- bis langfristig als "sehr hoch" eingeschätzt werden (Gutachten, S. 60).