genwirken könne. Er könne lernen, risikorelevante Situationen rasch zu erkennen und einen adäquaten Umgang in heiklen Situationen zu finden. Dass der Beschwerdeführer seinerseits Opfer häuslicher Gewalt von Seiten von B._____ geworden sei, dürfe in der Therapie nicht unberücksichtigt bleiben. Auch wenn es schwierig werden dürfte, sei der Einbezug von B._____ in die Behandlung angezeigt. Sollte der Beschwerdeführer zu grosse Widerstände gegen eine forensisch-psychiatrische Behandlung haben oder eine solche verweigern, käme als Alternative eine Unterstützung durch die Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt in Frage (Gutachten, S. 55).