Im Hinblick auf die kognitive Leistungsfähigkeit bleibe der Verlauf abzuwarten. Eine ausgedehnte neuropsychologische Untersuchung der kognitiven Funktionen sowie auch somatische Abklärungen mit der Frage nach einer dementiellen Entwicklung seien angezeigt. Der Beschwerdeführer sei im Rahmen der Begutachtung mit weiteren Untersuchungen aber nicht einverstanden gewesen. -8-