Der Beschwerdeführer werde sich dadurch nicht mehr zu einem in der Paarbeziehung autonomen, durchsetzungsfähigen Mann entwickeln. Er könne jedoch lernen, sein Verhalten in der Paarbeziehung zu verstehen, seine Grenzen und Bedürfnisse zu respektieren, kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen, sich aus heiklen Situationen zu begeben und hilfreiche Handlungsstrategien anzuwenden. Eine weitere Trennung des Paares sei nicht durchsetzbar.