Der Beschwerdeführer und B._____ seien beide in einem fortgeschrittenen Alter. Die individuellen Wesenseigenschaften, die Verhaltensbereitschaften und die Beziehungsdynamik hätten sich über Jahrzehnte konsolidiert. Eine Therapie bzw. Beratung werde hieran nicht viel ändern können. Dennoch sollte versucht werden, das Rückfallrisiko durch eine Beratung, ein Programm oder eine Therapie zu senken. Der Beschwerdeführer werde sich dadurch nicht mehr zu einem in der Paarbeziehung autonomen, durchsetzungsfähigen Mann entwickeln.