Das Paar lebe isoliert. Unterstützende und korrigierende Einflussmöglichkeiten von nichtprofessionellen Personen seien nicht auszumachen. Beide lehnten eine professionelle Unterstützung ab. Sie seien der Meinung, sie hätten den Vorfall aufgearbeitet und eine Beratung/Behandlung sei unnötig. Der Beschwerdeführer habe sich an ihm auferlegte Ersatzmassnahmen nicht gehalten. Er habe sich nicht bei der Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt Aargau gemeldet und sich wiederholt persönlich mit B._____ (auch bei ihr zuhause) getroffen.