In einem von D._____, Assistenzärztin Notfallzentrum Spital […], ausgefüllten Untersuchungsprotokoll sind u.a. diverse Stichverletzungen von B._____ über dem Thorax links mehr als rechts, dem Hals beidseits und "gluteal" vermerkt. Es wurde ein Pneumothorax diagnostiziert und die Verlegung von B._____ auf die Intensivstation angeordnet (Beilage 2 zum Haftantrag vom 10. Juli 2024). Wenngleich der Beschwerdeführer eine Tötungsabsicht verneinte und auch den Tatbestand der versuchten Tötung nicht als erfüllt betrachtete -6-