3.2.2. Der Beschwerdeführer ist geständig, am 8. Juli 2024 mit einem kleinen Schraubenzieher auf B._____ "irgendwie oben" im Hals- oder Brustbereich mehrmals "eingehauen" bzw. "eingehackt" bzw. "eingestochen" zu haben (delegierte Einvernahme vom 9. Juli 2024 [Beilage 3 zum Haftantrag vom 10. Juli 2024], zu den Fragen 27, 38, 39, 43).