2. Die Akten des Verfahrens HA.2024.491 seien beizuziehen. -4- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.) zu Lasten des Staates." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 6. November 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten reichte mit Eingabe vom 20. November 2024 zum Nachweis der "Wichtigkeit der verfügten Ersatzmassnahmen" das am 15. November 2024 erstattete forensisch-psychiatrische Gutachten auszugsweise ein.