1. Der geschäftsführende Präsident des Bezirksgerichts A._____ erstattete am 13. Mai 2024 Strafanzeige gegen B._____ (fortan: Beschuldigte) wegen Sachbeschädigung, evt. Urkundendelikten. Die Staatsanwaltschaft D._____ erliess am 2. September 2024 gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl wegen Unterdrückung von Urkunden. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 17. September 2024 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft D._____. Der Strafbefehl vom 2. September 2024 wurde am 19. September 2024 an das Bezirksgericht A._____ zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen.