Weiter ist festzustellen, dass sich die vorliegende Strafuntersuchung noch im Anfangsstadium befindet. Es sind noch diverse Untersuchungshandlungen ausstehend. Nach der forensischen Auswertung der sichergestellten Datenträger werden D._____ (Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der E._____ GmbH, T._____), F._____ und G._____ (Inhaber der H._____) als mutmassliche Tatbeteiligte sowie I._____ und allfällige weitere Auskunftspersonen und Zeugen (z.B. Mitarbeiter der B._____ AG) befragt werden müssen. Überdies werden Konfrontationseinvernahmen mit dem Beschwerdeführer einerseits sowie C._____ und allenfalls anderen genannten Personen andererseits durchgeführt werden müssen.