__ AG in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich geleistet worden seien (Beschwerdebeilage [BB] 3). I._____ führte dazu im Schreiben an die Kantonale Staatsanwaltschaft vom 8. August 2024 (BB 4) aus, Anfang 2023 sei eine erste vertiefte Prüfung der Rechnungen vorgenommen worden, wobei man sich primär auf die Stundenleistungen fokussiert habe. Nach Erhalt des ersten Schreibens der Kantonalen Staatsanwaltschaft sei durch die Geschäftsleitung eine vertiefte Prüfung hinsichtlich der Mengen erfolgt. In den verrechneten Leistungen "Transport und Umschlag" hätten keine offensichtlichen Ungereimtheiten festgestellt werden können.