Die Kantonale Staatsanwaltschaft lud I._____, Geschäftsführer der B._____ AG, mit Schreiben vom 2. Juli 2024 ein, zu den der B._____ AG von C._____ gestellten Rechnungen und den gestützt darauf in der Zeit vom 24. Mai 2022 bis 2. Februar 2023 geleisteten Zahlungen von total Fr. 363'574.29 diverse Fragen zu beantworten. Insbesondere erkundigte sich die Kantonale Staatsanwaltschaft danach, ob I._____ Kenntnis davon habe, ob die von C._____ der B._____ AG in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich geleistet worden seien (Beschwerdebeilage [BB] 3).