24) – nichts, dass C._____ die Zahlungen von Fr. 68'270.00 an den Beschwerdeführer in seiner Steuererklärung 2022 als Tilgung von Schulden gegenüber dem Beschwerdeführer deklariert hat. Wie er in der Einvernahme vom 29. August 2024 zutreffend erklärt hat, mussten diese Zahlungen unter irgendeinem (legalen) Grund verbucht werden.