der Einvernahme vom 29. August 2024, S. 16). Der Passus "gewisse Rechnungen" lässt sich ohne weiteres damit erklären, dass C._____ als Arbeitnehmer der O._____ AG für die B._____ AG effektiv tätig war und diese unbestrittenermassen tatsächlich erbrachten Leistungen der B._____ AG ebenfalls in Rechnung gestellt wurden, während er als Einzelunternehmer für angeblich neben seiner Tätigkeit für die O._____ AG erbrachte Leistungen der B._____ AG fiktive Rechnungen stellte. Daher kann kein Widerspruch zwischen der zitierten Aussage und der späteren Aussage, es seien sämtliche von ihm (als Einzelunternehmer) in Rechnung gestellten Arbeitsstunden nicht geleistet worden, erkannt werden.