4.3.3. Die den Beschwerdeführer belastenden Schilderungen von C._____ geben den Ablauf des Kerngeschehens detailliert und schlüssig wieder und enthalten auch Nebenaspekte wie das Zustandekommen der Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer, die administrativen Abläufe bei der B._____ AG im Zusammenhang mit der Rechnungstellung, seine Tätigkeit bei seiner früheren Arbeitgeberin und den Aufbau seiner beruflichen Selbständigkeit. Sie werden untermauert durch die im Haftantrag der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2024 (S. 2 f.) aufgeführten Dokumente, insbesondere die der B._____ AG in der Zeit vom 10. Mai 2022 bis 13. Januar 2023 gestellten Rechnungen von C.___