Auf seinem Konto sehe man den Zahlungsvermerk "Rückzahlungen". Dass nicht von einer Schuldrückzahlung, sondern von einer Teilung des Betrags der Rechnungen an die B._____ AG auszugehen sei, da die neben dem Vermerk "Rückzahlung" angegebenen Nummern mit den Nummern der Rechnungen von C._____ an die B._____ AG übereinstimmten, bestreite - 12 - er (Akten HA.2024.511, Prot. der Einvernahme vom 17. Oktober 2024, S. 2 ff.).