zur Zahlung freigegeben habe, sei aber nicht richtig. Die in der Zeit vom 31. Mai 2022 bis 7. Februar 2023 von C._____ vorgenommenen Barbezüge von seinem Konto bei der N._____ und die auf das Konto des Beschwerdeführers bei der J._____ AG erfolgten Bareinzahlungen hätten nichts miteinander zu tun. Er hebe viel Geld in bar ab, weil er gerne ins Casino gehe, und wenn er gewinne, zahle er ein. Die Aussagen von C._____, dass alle seine Rechnungen "fake" gewesen seien, stimmten nicht. Alles sei mit Rapporten belegbar. Er habe C._____ auch nicht vorgegeben, wie (mit welchen Beträgen und Stundenansätzen) er die Rechnungen schreiben müsse.