Seit der letzten der gestellten Rechnung im Januar 2023 habe er mit der B._____ AG nichts mehr zu tun gehabt (Akten HA.2024.511, Prot. der Einvernahme vom 29. August 2024, S. 7 ff.). 4.3.2. Der Beschwerdeführer bestritt die ihm gegenüber erhobenen Tatvorwürfe in der Einvernahme vom 16. Oktober 2024 gegenüber der Kantonspolizei Aargau. Mit C._____ habe die B._____ AG zwei bis drei Baustellen - 11 -