B._____ AG erbracht aufgrund von Aufträgen, die ihm der Beschwerdeführer zwecks seiner Unterstützung bei seiner Tätigkeit als Bauführer erteilt habe. Gewisse Rechnungen habe er auf Vorgabe des Beschwerdeführers geschrieben für Leistungen, die nie stattgefunden hätten. Der Beschwerdeführer habe ihm E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten geschrieben, er solle eine Rechnung auf diese Baustelle ausstellen. So sei abgerechnet worden. Er habe das gemacht, weil der Beschwerdeführer Anreize gehabt habe, nebenbei Geld zu verdienen. Er habe diese Rechnungen bei seinen Baustellen einfliessen lassen können, um so Geld zu verdienen, zu seiner Bereicherung.