C._____ führte dazu in der polizeilichen Einvernahme vom 29. August 2024 aus, er habe das Einzelunternehmen L._____ im Jahr 2022 gegründet und sei mit diesem bis Anfang 2023 aktiv gewesen. In dieser Zeit sei er zu 100 % als Leiter Transport bei der X._____ AG angestellt gewesen. In seiner Freizeit habe er – zunächst über das nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen W._____ und anschliessend über das Einzelunternehmen L._____ – Beratungsdienstleistungen ausschliesslich für die - 10 -