Auch wenn die Geschäftsleitung nicht alle Rechnungen im Detail überprüfe, hätte sie es bemerkt, wenn "Fake"-Leistungen in Höhe von rund Fr. 2 Mio. bezahlt worden wären. Da die Ehefrau des Beschwerdeführers sehr unter dessen Untersuchungshaft leide, benötige sie die Unterstützung und Nähe ihrer Töchter, um diese Situation zu bewältigen. Schliesslich seien alle Konten des Beschwerdeführers bei der J._____ AG und bei der K._____ in Deutschland gesperrt worden. Der Beschwerdeführer werde sich daher dem Strafverfahren nicht entziehen bzw. hätte nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu.