__ AG korrekt gewesen sei und nichts mit dem Beschwerdeführer zu tun gehabt habe. Dennoch sei diese Rechnungsnummer bei der Zahlung von Fr. 1'723.00 von C._____ an den Beschwerdeführer vom 27. Dezember 2022 als Zahlungsvermerk angegeben worden. C._____ habe keine Erklärung für diesen Zahlungsvermerk liefern können. Dies zeige, dass die Angaben der Rechnungsnummer bei den Überweisungen nichts mit den Rechnungen zu tun gehabt hätten. Die von C._____ der B._____ AG in Rechnung gestellten Leistungen müssten von jemandem tatsächlich erbracht worden sein.