sungen nicht im Zusammenhang mit den Rechnungen an die B._____ AG gestanden hätten. C._____ habe in seiner Steuererklärung 2022 angegeben, eine Amortisation über Fr. 68'270.00 an den Beschwerdeführer geleistet zu haben. In seiner Steuererklärung 2021 sei aber keine Schuld gegenüber dem Beschwerdeführer ausgewiesen worden. Weiter seien teilweise an den gleichen Daten Gelder von Konten von C._____ bar bezogen und auf Konten des Beschwerdeführers einbezahlt worden, und zwar teilweise an den gleichen Orten. Dies gehe aus der dem Beschwerdeführer vorgehaltenen Tabelle hervor.