Zu berücksichtigen sei, dass gewisse Beweiserhebungen im Ausland zu erfolgen hätten, weshalb die Ermittlungen mit einer grösseren Zeitdauer verbunden seien und die Beschuldigten daher viel Zeit zur Verfügung hätten, sich abzusprechen. Im Übrigen befinde sich die Strafuntersuchung im Anfangsstadium und bei den in Aussicht stehenden Untersuchungshandlungen (Einvernahmen, Konfrontationen, Auswertung der sichergestellten sachlichen Beweismittel etc.) könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch weitere, bislang unbekannte Beteiligte zu Tage gefördert würden, wobei in Bezug auf diese ebenfalls von einer Kollusionsgefahr auszugehen wäre.