Er spreche mehrere Sprachen und habe in der Vergangenheit mehrmals im Ausland gearbeitet. Sollte sich der Tatverdacht weiter verdichten, sei davon auszugehen, dass er die Arbeitsstelle bei der mutmasslich geschädigten B._____ AG verlieren werde. Angesichts dieser Umstände sowie der nach aktuellem Ermittlungsstand drohenden unbedingten Freiheitsstrafe sei der besondere Haftgrund der Fluchtgefahr zu bejahen. Aufgrund der drohenden unbedingten Freiheitsstrafe und seines bisherigen Aussageverhaltens müsse ausserdem davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer versuchen werde, auf die Mitbeschuldigten einzuwirken bzw. sein und deren Aussageverhalten abzustimmen.