Der Beschwerdeführer habe jedoch nicht erklären können, weshalb die behaupteten Schuldrückzahlungen jeweils Zahlungsvermerke einer Rückzahlung mit einer Nummer, die mit den Rechnungsnummern von C._____ an die B._____ AG übereinstimmten, aufwiesen. In diesem frühen Anfangsstadium der Ermittlungen liege damit ein Tatverdacht von -5-