momentan nicht genügend zu entkräften. Namentlich habe der Beschwerdeführer an der Einvernahme vom 16. Oktober 2024 nicht erklären können, weshalb er von C._____ Geld erhalten habe. An der Hafteinvernahme vom 17. Oktober 2024 habe der Beschwerdeführer vorgebracht, dass es sich bei den Zahlungen von C._____ um Schuldrückzahlungen handle. Der Beschwerdeführer habe jedoch nicht erklären können, weshalb die behaupteten Schuldrückzahlungen jeweils Zahlungsvermerke einer Rückzahlung mit einer Nummer, die mit den Rechnungsnummern von C._____ an die B._____ AG übereinstimmten, aufwiesen.