Zahlungen an diese Subunternehmer getätigt haben, wodurch der B._____ AG ein Schaden in noch unbekannter Höhe entstanden sein soll. Die Subunternehmer sollen den deliktischen Betrag nach Erhalt der Zahlungen der B._____ AG mit A._____ geteilt haben. Auf diese Weise soll A._____ mehr als Fr. 600'000.00 erlangt haben. Am 16. Oktober 2024 wurde A._____ vorläufig festgenommen. 2. Auf Antrag der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2024 versetzte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau A._____ mit Verfügung vom 18. Oktober 2024 einstweilen bis am 16. Januar 2025 in Untersuchungshaft.