1.2.4. Mit der am 1. November 2024 erfolgten Überweisung des Strafbefehls an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens gelangten die (vollständigen) Akten des vorliegenden Verfahrens – insbesondere die fraglichen Videosequenzen und sämtliche daraus hervorgehenden Folgebeweise wie der Rapport "Geschwindigkeitsermittlung" vom 11. April 2023 – an das Bezirksgericht Aarau (vgl. Art. 356 Abs. 1 StPO).