Nach dem dritten Treffen habe sie nichts mehr von ihm gehört, weshalb sie ihn im November oder Dezember 2021 angerufen habe. Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie keine IV-Rente erhalte. Auf ihre Frage, was mit ihren Fr. 10'000.00 sei, habe er nur "Wie bitte?" gesagt und aufgelegt. Seither sei sie überall blockiert (UA, Straftatendossier, Prot. der Einvernahme vom 30. Januar 2024, S. 2). Folglich begann die Strafantragsfrist spätestens am 1. Januar 2022 zu laufen und endete am 1. April 2022.