Eine Übersetzung mit DeepL sei ebenfalls nicht möglich. Sollten im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens Übersetzungen der markierten Stellen der WhatsApp-Konver- sation vorliegen und diese für das vorliegende Beschwerdeverfahren von Relevanz sein, werde um erneute Fristansetzung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme gebeten. 3. 3.1. Nach Art. 7 Abs. 1 StPO sind die Strafbehörden grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden.