oberflächlich behandelt worden. Gemäss ihren Erkundigungen bei einem Anwalt lägen die Kosten für einen Brief bei Fr. 500.00 und nicht bei Fr. 10'000.00. Der Beschuldigte hätte nie etwas bei der SUVA machen sollen, denn die Integritätsentschädigung laufe automatisch. Er hätte vielmehr die Unterlagen bei der IV einreichen und sie dort als Anwalt vertreten müssen. Dafür habe er das Geld von ihr genommen, weil sie nicht gut Deutsch könne und er serbisch wie auch deutsch spreche und Anwalt sei oder sich als solcher vorgestellt habe.