3. 3.1. Gegen die ihr am 15. Oktober 2024 zugestellte Einstellungsverfügung reichte A._____ mit Eingabe vom 22. Oktober 2024 (Postaufgabe am 23. Oktober 2024) bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eine Beschwerde ein mit dem sinngemässen Antrag, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen B._____ wegen Veruntreuung, evtl. Betrugs, weiterzuführen. Die Beschwerde wurde am 24. Oktober 2024 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau weitergeleitet.