exemplarisch Urteil des Bundesgerichts 7B_671/2024 vom 10. Juli 2024 E. 2.4.2, in welchem Fall ein dringender Tatverdacht auf eine versuchte schwere Körperverletzung durch Einstechen mit einem Messer vorlag [E. 2.3], die Gutachterin prognostisch von einer unmittelbaren und ernsthaften "Gefahr einer massiven Verletzung oder Tötung" ausging und das Bundesgericht die Bejahung einer qualifizierten Wiederholungsgefahr schützte [E. 2.4.2]; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 7B_859/2024 vom 17. September 2024 E. 4.3.1, wonach bei der Beurteilung der Schwere eines Verbrechens insbesondere auf das konkret zu schützende Rechtsgut einzugehen ist).