_ teilt die Beurteilung des Beschwerdeführers denn auch nicht. Sie sagte am 17. Oktober 2024 aus, dass sie immer noch vor dem Beschwerdeführer Angst habe (zu Frage 57), dass sie ihm "nach dem Abend" auch zutraue, sie umzubringen, dass er halt immer gesagt habe, dass er sie nie mehr gehen lasse, wenn sie verheiratet seien, dass sie jetzt Angst habe, dass er sich daran festklammere, dass er mit Ablehnung überhaupt nicht umgehen könne, dass sie Angst habe, dass er sich an ihr rächen wolle, und dass sie glaube, dass er sie "bis an dem Abend" wirklich geliebt habe (Fragen 58 f.). Diese Ausführungen wirken glaubhaft und sind auch objektiv nachvollziehbar.