Bei seiner Einvernahme vom 17. Oktober 2024 deutete er an, dass er sich durch den Vorwurf, ein Telefonat nicht beantwortet zu haben, provoziert gefühlt habe (zu Frage 24), aber auch, dass B._____ eifersüchtig gewesen sei, dass es wegen eines anstehenden Umzugs zu "Diskussionen" gekommen sei, dass sich B._____ "isoliert" habe und dass ihn dies "genervt" habe, dass auch B._____ "genervt" gewesen sei (zu Frage 29), dass er nicht sagen könne, warum der verbale Streit plötzlich eskaliert sei, dass es einen "Riss" gegeben habe, dass er glaube, von der Beziehung "getroffen oder überfordert" oder verletzt worden zu sein, dass er vielleicht ein