auch delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 4. Oktober 2024, zu Frage 16, wonach er sie "glaublich" auch noch mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen habe; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2024, zu Frage 60, wonach er "mit der Flachen" bzw. "mit dem Handballen" auf den Hinterkopf geschlagen habe, nicht aber auf den Kopf, weil sie sonst schlimmstenfalls querschnittgelähmt gewesen wäre). Glaubhaft sind vielmehr die Aussagen von B._____ vom 17. Oktober 2024, wonach sie sich "total ohnmächtig" gefühlt und "Herrgott, jetzt musst du jemanden schicken oder ich bin tot" gedacht habe (zu Frage 34).