_____ die Sanitätsnotrufzentrale verständigte, sprechen auch seine Aussagen, wonach er "einfach am Schluss" bemerkt habe, dass es B._____ nicht gut gehe (Einvernahme vom 17. Oktober 2024, zu Frage 47), und wonach sie den Anschein erweckt habe, als könne sie nicht mehr laufen (Eröffnung Festnahme vom 4. Oktober 2024, zu Frage 44). Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführer die Sanitätsnotrufzentrale wiederholt um rasches Handeln gebeten haben soll (Eingabe des Beschwerdeführers vom 24. Oktober 2024), weist eher auf Angst als auf aufrichtige Reue hin.