Vielmehr sind die von ihr geschilderten Gewalttätigkeiten ohne Weiteres damit in Übereinstimmung zu bringen, dass es dem Beschwerdeführer wohl tatsächlich darum ging, sie zum Schweigen zu bringen bzw. gänzlich gefügig zu machen. Wenn sie zudem am 17. Oktober 2024 beschrieb, wie sie nach dem Ende der Gewalttätigkeiten 45 Minuten mit den Kindern passiv im Kinderzimmer verbrachte, bevor der Beschwerdeführer sich offenbar soweit beruhigt hatte, dass er die Sanitätsnotrufzentrale verständigte, erscheint auch dies glaubhaft, zumal es durchaus sein kann, dass erst diese andauernde Passivität dem Beschwerdeführer die Gefährlichkeit seines Tuns vor Augen führte