Beschwerdeführer immer wieder gesagt habe, dass sie jetzt endlich schweigen solle). 3.4. B._____ wurde am 3. Oktober 2024 (wenige Stunden nach dem gegenständlichen Ereignis) von D._____, Fachärztin für Rechtsmedizin und Oberärztin Forensische Medizin am Institut für Rechtsmedizin der Kantonsspital Aarau AG untersucht. Dem hierzu am 31. Oktober 2024 erstatteten Gutachten ist u.a. zu entnehmen, dass die in der behaarten Kopfhaut, im Bereich der Ohrmuscheln, am rechten Auge, im Nacken und im Bereich der rechten Schulter mit Einbezug des rechten Oberarmes festgestellten Blutergüsse ohne Weiteres mit den von B._____ angegebenen Schlägen mit der Faust erklärt werden könnten.