vgl. auch die Erklärung des Protokollführers am Schluss der Einvernahme zu Frage 24, wonach die Aussage des Beschwerdeführers, B._____ "gmümpft" zu haben, bis Frage 35 irrtümlich als "glüpft" verstanden worden sei). Die Gewalttätigkeiten seien "eine Sache von ein paar Sekunden" gewesen (zu Frage 27). -5-