- Gemäss Beschwerdeführer verhielt es sich zusammengefasst so, dass die Auseinandersetzung um 18.00 Uhr begann, wobei er B._____ packte, vor sich herschob, zu Boden warf und dort vielleicht 1.5 Sekunden im "Schwitzkasten" festhielt, aufs Bett drückte und ihr mehrmals mit der flachen Hand aufs Ohr und auch auf den Hinterkopf schlug (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2024, zu den Fragen 24, 25, 34, 35, 37, 38, 42, 43, 61; vgl. auch die Erklärung des Protokollführers am Schluss der Einvernahme zu Frage 24, wonach die Aussage des Beschwerdeführers, B.__