Einvernahme von B._____ vom 17. Oktober 2024 [Beilage zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 24. Oktober 2024], zu Frage 20, wonach sie glaube, dass sich beim Beschwerdeführer viel angestaut habe; zu Frage 34, wonach sie beim Eintreffen zu Hause gleich gemerkt habe, dass etwas nicht gut gewesen sei, dass der Beschwerdeführer aufgebracht gewirkt habe und sie eine Angetrunkenheit vermutet habe). 3.2. Zum Ablauf der tätlichen Auseinandersetzung liegen teilweise übereinstimmende und teilweise unterschiedliche Aussagen vor: