Vorfälle mit Drohungen und Beleidigungen hätten sich beim Beschwerdeführer seit dem Ausbruch der paranoiden Schizophrenie im Jahr 2019 gehäuft und zu einem Verhaltensmuster entwickelt, das der Stressbewältigung diene. Würden die Faktoren analysiert, die zur körperlichen Gewalt führen könnten, gebe es keine Hinweise, dass sich die wahnhafte Aktivität und damit die Aggressionsbereitschaft des Beschwerdeführers im Vergleich zu den vorherigen wahnhaften Ideen gesteigert hätte.