In der prognostischen Bewertung und der Einschätzung des Rückfallrisikos hätten sich seit dem Hauptgutachten vom 12. Dezember 2023 keine Veränderungen ergeben. Die hohe Wahrscheinlichkeit für eine spontane verbale Angriffsbereitschaft bleibe beim Beschwerdeführer weiterhin bestehen, insbesondere mit zukünftigen Drohungen, Beleidigungen und Entwertungen, die in einer aggressiven emotionalen Weise geäussert würden. Vorfälle mit Drohungen und Beleidigungen hätten sich beim Beschwerdeführer seit dem Ausbruch der paranoiden Schizophrenie im Jahr 2019 gehäuft und zu einem Verhaltensmuster entwickelt, das der Stressbewältigung diene.