Gemäss Gutachten vom 5. September 2024 leidet der Beschwerdeführer trotz fünfwöchiger Antipsychotikabehandlung durch die PDAG weiterhin an einem breiten Spektrum von positiven wie auch negativen Symptomen einer paranoiden Schizophrenie. Die Krankheitsaktivität sei zum Zeitpunkt der Exploration im August 2024 als ausgesprochen hoch einzustufen gewesen. Die Diagnose einer Cannabisabhängigkeit habe sich hingegen infolge einer mehr als einjährigen Cannabisabstinenz nicht bestätigt (Gutachten vom 5. September 2024, S. 20 f.). In der prognostischen Bewertung und der Einschätzung des Rückfallrisikos hätten sich seit dem Hauptgutachten vom 12. Dezember 2023 keine Veränderungen ergeben.