aufgefunden werden konnten (sollten sie sich zuvor tatsächlich auf dem Grundstück befunden haben), konnte bislang nicht geklärt werden. Entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in der angefochtenen Verfügung ist auch der Verbleib des Anhängers Heinemann unbekannt, zumal aus den Schreiben und der Rechnung des Strassenverkehrsamts hervorgeht, dass die letzte Nachkontrolle am 19. Februar 2019 durchgeführt wurde und die Prüfungstermine vom 14. Juni 2022 und 3. August 2022 nicht wahrgenommen wurden (act. 62 ff.).